10.07.2007 RLP: Ausbildung von Motorsägenführern - Lehrgänge von Feuerwehr und THW werden anerkannt
Motorkettensägelehrgänge der Feuerwehr und des THW werden als ausreichender Sachkundenachweis für die Aufarbeitung liegenden Holzes anerkannt. Dies hat das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz jetzt dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Josef Bracht, mitgeteilt. Die CDU hatte sich für die Anerkennung von Lehrgängen von THW und Feuerwehren stark gemacht.
„Für die CDU-Fraktion war es nicht nachvollziehbar, warum die Lehrgänge der Feuerwehr und des THW durch die Forstämter nicht anerkannt wurden“, so Bracht. „Mehrere Forstämter haben bestätigt, dass die von Feuerwehr und THW vermittelten Inhalte durchaus dem Motorsägenkurs der Forstämter entsprechen. Auch kann in der intensiven zwölfstündigen Ausbildung durch die Feuerwehr mitunter mehr Wissen vermittelt werden, als in den achtstündigen Kursen der Forstämter.
Bracht hatte auch darauf hingewiesen, dass die im Feuerwehrdienst erlernten Kenntnisse auch privat genutzt werden könnten. „Wir reden immer darüber, wie wir die Attraktivität des Ehrenamtes steigern können. Hier haben wir eines der besten Beispiele dafür“, erläutert Bracht. Und auch die Feuerwehr profitiere von der Anerkennung des Lehrganges, denn die private Nutzungsmöglichkeit des erworbenen Wissens führe zu einem „ständigen Training außerhalb des Dienstplanes“. Zugleich rief Hans-Josef Bracht dazu auf, an den Lehrgängen teilzunehmen. „Die Kettensäge ist vielleicht das gefährlichste Gartengerät, das man sich anschaffen kann. Ihre Handhabung muss gelernt sein.“
„Dass das Umweltministerium nun eingelenkt hat, ist ein schöner Erfolg für alle, die sich in den vergangenen Monaten gemeinsam mit uns stark gemacht haben. Wir danken allen Beteiligten für Ihre Unterstützung, insbesondere dem Landesfeuerwehrverband, den einzelnen Feuerehrverbänden und den Wehren.“
Zum Hintergrund: Die Feuerwehr und das THW bieten einen „Ausbildungslehrgang zum Trainer für Motorsägenführer in der Feuerwehr“ an. Dieser Kurs vermittelt Kenntnisse für den sicheren und fachgerechten Umgang mit der Motorsäge bei einfachen und schwierigen Arbeiten im Wald an liegendem und stehendem Holz. Die Ausbildung entspricht dem Musterlehrgang des Forstwirtschaftlichen Bildungszentrums und der GUV-Information „Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge“ (GUV-I 8624, Modul 1 und 2). Dennoch sollte sie bisher von den Forstämtern nicht als „Sachkundenachweis für Holzsammler/Motorsägenführer“ anerkannt werden. Bracht hatte sich deshalb Anfang Mai an das Ministerium gewandt und um Anerkennung des Lehrganges für Brennholz-Selbstwerber gebeten.