„Durch die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung droht Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren ein Nachteil“ – Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) kritisiert einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung soll neben den Kosten einer Rehabilitation auch Einkommensverluste durch Arbeitsunfälle abmildern. Dieser Schutz gilt auch für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren – in Form der Feuerwehr-Unfallkassen.
Nach bisherigem Recht läuft das so: Nach einem Dienstunfall können Sie nicht mehr Ihre volle Arbeitsleistung bringen. Somit sinkt auch Ihr Verdienst. Je nach Grad der Erwerbsminderung und dem bisherigem Einkommen berechnet sich eine Unfallrente. Diese wird auch mit Erreichen des Rentenalters weitergezahlt, wenn zusätzlich die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt wird.
Mit dem Reformvorschlag wird es komplizierter: Hier gibt es neben der Erwerbsminderungs-Rente auch einen so genannten Gesundheitsschadensausgleich. Zusammengenommen kommt man damit auf einen ähnlich hohen Betrag, wie beim aktuellen System – zumindest solange man noch im Erwerbsalter ist. Mit Eintritt in das Rentenalter bleibt jedoch die Rente von der Unfallversicherung aus. Dann gibt es zusätzlich zum Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der Unfallversicherung nur noch den Gesundheitsschadensausgleich. Dabei würden die meisten Betroffenen deutlich schlechter wegkommen, als die nach dem alten Prinzip. Für ehrenamtliche Helfer stellt sich also die Frage, ob man auch weiterhin noch das zusätzliche Unfallrisiko in Kauf nehmen möchte.
Laut dem Deutschen Feuerwehrverband kann es dann zu monatlichen Einbußen von 400 Euro und mehr kommen. „Das ist weder ein fairer Ausgleich, noch macht es das Ehrenamt Feuerwehr attraktiv“ urteilt der DFV-Präsident.
Ob und in welcher Form die Reformen umgesetzt werden bleibt indes weiter offen: Der ursprünglich am 8. August geplante Kabinettsbeschluss ist nach heftiger Kritik aus den Koalitionsparteien und den Gewerkschaften geplatzt. Ein Abschluss der Reformen werde nun bis Jahresende angestrebt. Die SPD-Sozialexperten Klaus Brandner und Wolfgang Grotthaus haben bei Arbeitsminister Franz Müntefering schon „erheblichen Gesprächs- und Diskussionsbedarf“ angemeldet. [tbm]