Du bist Gruppenführer auf dem LF 16/12, und fährst zu einem Lagerhallenbrand der gegenüber Mc Donald's, Altonaer Str. liegt. Hinter dir fährt das LF16/TS. Ihr seid die ersten Kräfte, da die BF zu einem anderen Einsatz ist. Kurz bevor ihr die Einsatzstelle erreicht, müßt ihr den Bahnübergang überqueren. Allerdings blinkt die Warnanlage und die Halbschranken sind geschlossen. Dein Maschinist überholt die schon stehenden Autos, bleibt dann aber vor den Gleisen stehen. Auf der anderen Seite könnt ihr das brennende Gebäude schon sehen. Ihr erkennt, dass sich das Feuer immer weiter ausbreitet!! " Bleib doch nicht stehen, lasst uns weiterfahren" und "Das ist doch nur die AKN die hier fährt", rufen die Kameraden. Das LF hinter euch gibt hektische Zeichen mit der Lichthupe.
Frage: Musst du wirklich warten, bis der Zug vorbeigefahren ist, obwohl du auf einer Einsatzfahrt bist?
Wäre es nicht sinnvoll, wenn zumindest ein LF die Schienen überqueren würde?
Darfst du die Gleise überqueren, wenn schon ein Zug vorbeigefahren ist?
Angenommen die AKN- Triebwagen fahren mit 60 km/h. Wie lang schätzt du den Bremsweg ein? 50, 120, 170 Meter?
Stimmt es wirklich, dass Züge einen Unterdruck erzeugen und Personen ansaugen können?
der Fahrer des Lf"s natürlich den Bahnüberquerung nicht überquert. Ich denke da an Eigenschutz. Immerhin hat der Lf Fahrer zumindest während der Einsatzfahrt die volle Verantwortung für seine Gruppe. Also zum überqueren, wenn der Zug noch nicht vorbei ist sag ich ganz klar NEIN. Hat der Zug nun aber die Überführung hinter sich und steht am Bahnohof würde ich den noch geschlossenden Bahnübergang überqueren, weil jetzt ja keine Gefahr mehr besteht, dass ein weiter Zug kommt.
Zur Beachtung: Wer hat gesagt das der Zug im Bahnhof gehalten hat? Die AKN transportiert auch Güter. Kommt zwar selten vor, aber...! Und für die Wartung gibt es Technikzüge.
Die Löschfahrzeuge sollten meiner Meinung nach erst den Bahnübergang überqueren, wenn die Schranken offen sind. Die Wartezeit ist zwar etwas lange, aber der Schutz der Mannschaft geht vor.
Lösung: Auch Rettungskräfte während einer Einsatzfahrt müssen die Warneinrichtungen oder Schranken an Bahnübergängen beachten. Dies gilt sowohl für Löschzüge als auch für einzelne Fahrzeuge und laufende Einsatzkräfte. Auch wenn bereits ein zug vorbeigefahren ist, dürfen die Gleise solange nicht überquert werden, bis die Warnanlage oder die schranken den Übergang freigeben. Es könnte schließlich noch ein zweiter Zug folgen. Es gibt aber die Möglichkeit, den betreffenden Fahrdienstleiter über die Einsatzfahrt zu informieren. Allerdings nur, wenn der zug mindestens drei Minuten vor dem Bahnübergang gestoppt werden kann. Der Bremsweg einer 60 Kilometer pro Stunde fahrenden Bahn beträgt ca. 170 Meter. Ein ICE mit 300km/h benötigt 3 km zum Anhalten. Aber auch bei geringerem Tempo entsteht ein Unterdruck, der tatsächlich Personen unter den Zug saugen kann. Deshalb muss immer ein Sicherheitsabstand von mindestens 2m eingehalten werden.
Ich werde diese kleine Serie wegen mangelnder Interesse wieder einstellen!