Freude bei vier Freiwilligen Feuerwehren in Neumünster. Nach div. technischen Problemen an dem Fahrzeugtyp LF16/TS im Stadtverband werden diese schneller als erwatet ersetzt. Betroffen davon sind die Wehren Brachenfeld, Einfeld, und Gadeland (je Mercedes Rundhauber), sowie Stadtmitte (Iveco Fahrgestell). Der Bund sowie das Land S-H, fördern wieder Fahrzeuge im Brandschutz der Kat.-abwehr. Also keine Kosten für die Stadt!! Normal hätten die Fahrzeuge noch einige Jahre laufen sollen, aber die Ersatzteilversorgung stellt sich mehr und mehr schwierig da. Daher werden die vier Wagen bis spätestens 01.06.08 in den Ruhestand geschickt. Der Ersatz orientiert sich am Hamburger Modell: LF20 KatS von Ziegler auf Daimler Benz Atego Fahrgestell, 280 PS, Automatikgetriebe Allison WT3060, Allrad FPN 20/10 (2000l/min bei 10 bar), TS 8/8 Ultrapower, 1600l Wassertank 29x B- 14xC- Längen Schlauch u.s.w. Die Fahrzeuge werden in Lübeck ende Mai übergeben!
Vielleicht nicht ganz im Zeitplan, dein April-Scherz, aber doch in ganz weiter Ferne zu erkennen! Nur für wenn?? ...und glauben erst wenn etwas da ist!
Haushaltsvorbehalt im Katastrophenschutz
Das Land Hessen beschafft bereits in Eigenregie Fahrzeuge vom Typ LF 10/6 für den Katastrophenschutz. Auch der Bund will den Fachdienst Brandschutz künftig auf diesen Fahrzeugtyp stützen und damit veraltete Löschgruppenfahrzeuge LF 16-TS ersetzen. Einige Länder sollen LF 20/16 erhalten.
Das Geld ist bewilligt – aber für moderne Bundesfahrzeuge im Brandschutz tut sich jetzt eine neue Hürde auf: Der Haushaltsausschuss des Bundestages fordert als Voraussetzung für den Kauf neuer Fahrzeuge der Typen LF10/6 und LF 20/16 im erweiterten Katastrophenschutz operative Kompetenzen für den Bund auf gesetzlicher Grundlage. Bis zum 1. Juli soll das Bundesinnenministerium ein Konzept vorlegen. Sonst droht die Sperrung der Haushaltsmittel für die ersten Beschaffungen in 2009. »Wir haben großes Vertrauen darin, dass Bund und Länder auch hierfür eine tragfähige Lösung finden. Der Brandschutz darf aber nicht zum politischen Erpressungspotenzial in der Föderalismusdebatte werden«, betont DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. Die Regierungsfraktionen beziehen sich in ihrem Beschluss auf die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern beim Zivilschutz (Landesverteidigung) und dem Katastrophenschutz. Der Koalitionsvertrag sieht eine »stärkere Steuerungs- und Koordinierungskompetenz des Bundes« vor. Auch der Bundesrechnungshof habe die bisherige Finanzierung des Bundes im Zivilund Katastrophenschutz kritisiert. Es sei »insbesondere klarzustellen, welche Aufgaben des Bundes im Rahmen einer zentralen Steuerungskompetenz künftig in seiner finanziellen Verantwortung stehen sollen«. Eine Änderung oder Neufassung des Zivilschutzgesetzes könnte auch eine Grundgesetzänderung nötig machen. Die wird aber in den Ländern kritisch gesehen. Bei der Neufassung eines Bevölkerungsschutzgesetzes müsse der Brandschutz als integraler Bestandteil auf jeden Fall erhalten bleiben, fordert der DFV. »Die Feuerwehren bilden das Rückgrat schneller und schlagkräftiger Hilfe bei den verschiedensten Schadenszenarien«, sagt DFV-Präsident Kröger. »Wir sind bereit, an einem modernen Gesetz mit konstruktiven Vorschlägen mitzuwirken.« (sö)
weiter: Katastrophenschutz: Das BBK steht in den Startlöchern Organisatorisch steht den Ersatzbeschaffungen für neue Löschfahrzeuge im Zivilschutz nichts mehr entgegen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat die Vorbereitungen weit vorangetrieben. Die technische Konzeption des neuen LF 10/6 ist – unter Mitwirkung der DFV-Fachebene – abgeschlossen, die ersten Beschaffungen könnten im Jahr 2010 durchgeführt werden. Das hat BBK-Präsident Christoph Unger dem Präsidialrat des Verbandes bei dessen Frühjahrstagung in Berlin berichtet. „Wir haben unsere Schularbeiten gemacht“, sagte Unger, der die Vorsitzenden der DFV-Mitgliedsorganisationen mit einer Präsentation detailliert informierte. Das Investitionsprogramm, für das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in den kommenden Jahren 57 Millionen Euro jährlich ausgeben will, soll sich über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten erstrecken. Es setzt die Beteiligung der Länder mit einem zusätzlichen Anteil eines Drittels der Gesamtkosten voraus und steht noch unter dem Vorbehalt des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Er drängt auf eine Gesetzesänderung mit erweiterten Kompetenzen des Bundes im Katastrophenschutz. Die neue Löschfahrzeuggeneration im Bereich Brandschutz soll auch noch aus Fahrzeugen der Typen LF 20/16 und GW Logistik für die Wasserförderung bestehen. „Wir danken Ihnen sehr für die guten Nachrichten, Herr Unger“, sagte DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. „Wichtig ist jetzt, dass dieses Investitionsprogramm dauerhaft finanziert wird und dass auch die Länder sich ihrer Verantwortung für die Brandschutzkomponente bewusst sind.“ Sie können nach Absprache der Innenministerkonferenz die Typenzusammensetzung, auch Komponenten übergreifend, mitgestalten. Der Brandschutz gehört nach neuer BBK-Konzeption mit den Betreuungseinheiten und neuen Notfall-KTW Typ B zu den so genannten Unterstützungskomponenten. ABC-Einheiten und Task-Forces bilden die Kernkomponenten. Haushaltsmittel stehen sowohl für die kurzfristige Ausstattung der Bundesfahrzeuge mit digitalen Funkgeräten als auch für Ausstattungsergänzungen im ABC-Bereich zur Verfügung. Noch im Jahr 2008 sind außerdem die Aufstellung von drei weiteren Analytischen Task-Forces und Ersatzbeschaffungen von Dekon-P-Fahrzeugen vorgesehen. Präsident Kröger bedankte sich bei Unger nicht nur für die gute fachliche Arbeit für das Beschaffungsprogramm. Auch auf anderen Feldern wie der Psychosozialen Unterstützung arbeiten BBK, Deutscher Feuerwehrverband und die Stiftung Hilfe für Helfer eng zusammen.