Mir lässt es keine Ruhe, dass wir immer wieder mit Anwärtern angesprochen werden!
Patrick, Tobias und Ich (Daniel) sind keine Anwärter mehr!
Es gibt zwar eine neue Regelung für alle, die jetzt übertreten sollten, dies gilt aber nicht für uns. Die neue regelung kam am Ende des Jahres 2008 heraus! Wir sind alle seit April 2008 in der Aktiven, fast schon ein Jahr. (Denkt da mal jemand dran?)
Ich habe im Internet rechachiert und habe folgenden Text gefunden
Leistungsspange Sinn und Zweck der Leistungsspange: Der Erwerb der Leistungsspange dient zur Prüfung in wie fern das feuerwehrtechnische Grundwissen während oder gegen Ende der Jugendfeuerwehrzeit vermittelt wurde. Gleichfalls soll sie die eine Aussage zur Teamfähigkeit jedes Teilnehmers treffen. Die Leistungsspange trifft eine Aussage über das vorauszusetzende Fachwissen eines Jugendfeuerwehrmannes bei Überstellung in den aktiven Dienst. Bei der Überstellung aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst wird auf Grundlage der erworbenen Leistungsspange das sonst übliche Probejahr als Feuerwehrmann-Anwärter übergangen und der Jfw-Mann wird direkt mit dem Dienstgrad Feuerwehrmann in den aktiven Feuerwehrdienst eingestellt.
Da muß ich euch Recht geben, denn bei so einer Bestimmung kann man es nicht Rückwirkend einsetzen. Wer will hier die Grenze setzen? Was meinst du, wie viel Anwärter in der Wehr dann wären. Also ist die Bestimmung ab dem Inkrafttreten erst gültig. Wer vorher zum Feuerwehrmann/ -frau befördert wurde kann nur durch grobe Verletzung seiner Pflichten zurückgestuft werden. Anwärter bist du, wenn du ohne Vorbildung Feuerwehrangehöriger werden willst. Weil du ja die ganzen Lehrgänge und Wehrinternen Ausbildungen durchlaufen muß. Da du ja aus der JF kommst, ist es nur ein Übergang in die Aktive. Somit bist du in der Aktiven ein Feuerwehrmann. Also entspannt euch. Viele Meinungen, viele Versionen
Bis zur JHV und einen guten Rutsch wünsche ich euch.