Strafbefehl gegen Feuerwehrmann wegen zweifacher fahrlässiger Tötung
Gegen einen 22-jährigen Feuerwehrmann aus dem Landkreis Esslingen (BaWü) hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt. Ihm wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen vorgeworfen. Wie eine Behördensprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigt, habe der Unfallverursacher den Strafbefehl am 24. Oktober zugestellt bekommen. Er hat nun 14 Tage Zeit, Rechtsmittel einzulegen oder ihn anzunehmen. Akzeptiert der Beschuldigte den Strafbefehl, wäre er damit vorbestraft.
Der Feuerwehrmann war am 8. Juli nach der Alarmierung zu einem Brand mit seinem privaten Geländewagen zwischen Ruit und Nellingen unterwegs. Rund 500 Meter vor dem Ortsbeginn geriet er mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und prallte frontal mit einem entgegenkommenden Pkw zusammen. Dessen 26-jähriger Fahrer starb noch an der Unfallstelle, seine ebenfalls 26-Jährige Beifahrerin wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, wo sie kurze Zeit später den schweren Verletzungen erlag.
Strafmildernd war nach Aussage einer Pressestaatsanwältin der »positive Motivationsgrund« zu werten. Der Unfallverursacher war zwar auf regennasser Fahrbahn mit einer um etwa 20 km/h überhöhten Geschwindigkeit unterwegs, wollte aber anderen helfen.